Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet für Ärzte, Zahnärzte und Beamte Sondertarife. Angestellte besitzen ab einer bestimmten Einkommensgrenze ein Wahlrecht. Um von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man also entweder selbständig sein oder als Angestellter über ein Monatseinkommen von mehr als 3.365 Euro verfügen. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind niedriger als die der gesetzlich Versicherten, so dass sich ein Wechsel finaziell gerade für alleinstehende Berufsstarter immer lohnt. Für den erziehenden Elternteil gilt zu berücksichtigen, dass man im Fälle der Kindererziehung keine Einkünfte hat, trotzdem dann aber in der privaten Krankenversicherung bleiben muss. Außerdem müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung zusätzlich versichert werden, sodass man auch diese Kosten in einen Vergleich einbeziehen muss. Ab dem 1.1.2003 wird die Bemessungsgrenze auf 4.500 Euro heraufgesetzt. Angestellte die zwischen 3.365 Euro und 4.500 verdienen und bis zum 1.1.2003 in die private Krankenversicherung wechseln, genießen Bestandschutz, sofern Sie sich bis zum 1.1.2003 als Privatpatient gemeldet haben. Jene können dann auch mit einem Einkommen von weniger als 4.500 Euro in der günstigeren privaten Krankenversicherung bleiben. Sofern Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, können sie zusätzlich eine (private) Krankenzusatzversicherung abschließen, anstatt zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Die Krankenzusatzversicherung muss nicht bei dem gleichen Versicherer abgeschlossen werden, bei dem man auch krankenversichert ist. Berechnung – Vergleich – Abschluss
|