Krankenversicherung

 

Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde zuerst von Otto von Bismarck im Rahmen der Sozialgesetzgebung eingeführt. Heute umfasst die gesetzliche Krankenversicherung Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose u. a. bis zu einem Jahresarbeitsverdienst in Höhe von 75 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (ab 1. 1. 2003: 3000 Euro monatlich, einheitlich im gesamten Bundesgebiet).

Die soziale Krankenversicherung erbringt Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Behandlung bei Krankheit und Mutterschaftshilfe.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung beruht auf freiwilliger Grundlage. Hier sind die Produkte der Versicherungen vielfältig und ein Vergleich lohnt sich.

Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung beruht ebenso auf freiwilliger Grundlage. Hier sind die Produkte der Versicherungen vielfältig, und ein Vergleich lohnt sich. So können Chefarzt-, Heilpraktikerbehandlungen, Bachblütentherapien oder auch Akupunktur enthalten sein.

 

Berechnung – Vergleich –  Abschluss

Private-Krankenversicherung
Private-Krankenversicherung